Auch die Mobiliar bestreitet nicht, dass beim MRI am 28. Oktober ein teilweiser Sehnenriss festgestellt wurde. Ob die im MRI-Befund festgestellte teilweise Sehnenruptur eine Folge des Sturzes im Skilager war oder nicht, beantwortet der MRI-Befund als solcher allerdings nicht. Die Antwort auf diese Frage ist für die Beurteilung der Leistungspflicht der Mobiliar für die Behandlung der Schulterbeschwerden zwischen dem 8. März 2017 und dem Behandlungsabschluss am 20. Dezember 2017 aber letztlich entscheidend.