Seite 8 d. Die Gesamtwürdigung der verschiedenen medizinischen Unterlagen ergibt somit, dass im Zeitpunkt des MRI-Befunds ein halbes Jahr nach dem Sturz (noch) kein vollständiger Abriss der Supraspinatussehne vorgelegen hat. Daraus folgt wiederum, dass die Beschwerdeführerin auch im früheren Zeitpunkt des Sturzes am 8. März 2016 (noch) keinen vollständigen Abriss der Supraspinatussehne erlitten haben kann, da sich ein solcher ansonsten im MRI gezeigt hätte.