BGE 143 V 285, E. 2.1). Da sich der Sturz im Skilager vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ereignete, sind somit im vorliegenden Fall die bis Ende Dezember 2016 gültigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen anwendbar, weshalb nachfolgend auf das bisherige Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen wird.