ATSG definiert als Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Nachdem die Beschwerdeführerin während eines Schullagers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrperson einen Sturz erlitt, kommt eine Leistungspflicht des Unfallversicherers im Zusammenhang mit einem erlittenen Berufsunfall in Frage. Nebst Leistungen bei eigentlichen Unfällen gemäss der Definition in Art.