Überdies kann die Beschwerdeführerin die verschiedenen Tätigkeiten über den Tag verteilen, zumal zumindest im Fall der Beschwerdeführerin keine wesentlichen körperlichen Einschränkungen ersichtlich sind, die sie in der Besorgung des Haushaltes beeinträchtigen würden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sie nach eigenen Angaben Zeit und Kraft findet, am Morgen und am Nachmittag noch je eine Stunde zu spazieren und ausserdem oft Termine in der Kirche wahrnimmt. Zudem dürften die aus Parkett, Laminat und Novilon bestehenden Bodenbeläge doch eher leicht zu pflegen sein.