Dagegen wendet die IV-Stelle zu Recht ein, die Spitex erscheine nur jeden neunten Tag für zwei Stunden. Es sei nicht anzunehmen, dass sie es schaffe, innert dieser Zeit die Wohnung vollständig zu reinigen und sämtliche Wäsche zu erledigen. Überdies kann die Beschwerdeführerin die verschiedenen Tätigkeiten über den Tag verteilen, zumal zumindest im Fall der Beschwerdeführerin keine wesentlichen körperlichen Einschränkungen ersichtlich sind, die sie in der Besorgung des Haushaltes beeinträchtigen würden.