Auch bei der Verrichtung Einkauf etc. falle die von der Verwaltung mit 5% angenommene Einschränkung allzu gering aus. Insgesamt sei stattdessen von einer gewichteten Einschränkung im Haushalt von 13.9% auszugehen, sodass zusammen mit dem auch von der IV-Stelle anerkannten gewichteten Invaliditätsgrad von 60% im erwerblichen Bereich eine Gesamtinvalidität von gerundet 74% resultiere, die Anspruch auf eine ganze IV-Rente vermittle.