Auch habe die Versicherte gemäss Bericht der IV-Stelle vom 1. Mai 2017 über die Haushaltabklärung das Erwähnen eines Wohnheims als Zwischenlösung vor dem Austritt nach Hause "hässig" gemacht, da sie das nicht wolle. Dies alles scheint zumindest vordergründig nicht unbedingt zu der diagnostizierten rezidivierenden und mittel- bis schwergradigen Depression zu passen, zumal die Klinik Gais mit Bericht vom 22. April 2015 nur eine leichte Depression zu erkennen vermochte. Zugunsten der Beschwerdeführerin ist jedoch im Folgenden von der Einschätzung von Dr. B___ einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit in jeder Erwerbstätigkeit auszugehen.