Im Bericht des PZAR an die IV-Stelle vom 6. Januar 2016 ist wiederum nachzulesen, dass auf Anfang 2016 ein beruflicher Wiedereinstieg mit einem Pensum von 15% zumutbar sei, das bei erfolgreicher ambulanter Nachbehandlung auf bis 60% steigerbar erscheine. Auch habe die Versicherte gemäss Bericht der IV-Stelle vom 1. Mai 2017 über die Haushaltabklärung das Erwähnen eines Wohnheims als Zwischenlösung vor dem Austritt nach Hause "hässig" gemacht, da sie das nicht wolle.