A.11 Nach einem Einwand der Versicherten vom 8. Juni 2017 (IV-act. 77), wonach sie als Vollerwerbstätige zu betrachten sei, da sie das Erwerbspensum aus gesundheitlichen Gründen reduziert habe, verfügte die IV-Stelle am 31. Oktober 2017 (IV-act. 87) gemäss Vor-bescheid. B. Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 24. November 2017 (act. 1) Beschwerde erheben. Auf die dortigen Vorbringen wird, wie auch beim weiteren Schriftenwechsel, in