A.10 Nachdem Dr. B___ mit Stellungnahme vom 8. Mai 2017 (IV-act. 69; s. auch deren Kurzbericht vom 10. Mai 2017 [IV-act. 70/2]) den Abklärungsbericht Haushalt und den erwähnten Bericht von Dr. C___ als plausibel bezeichnet hatte, erging seitens der IV-Stelle am 17. Mai 2017 ein Vorbescheid (IV-act. 73/3), wonach ab August 2016 aufgrund eines Invaliditätsgrades von (gerundet) 64% - im mit 40% gewichteten Haushalt betrage dieser 3.5% und im restlichen erwerblichen Bereich 60% - Anspruch auf eine Dreiviertel- Invalidenrente bestehe.