A.6 Mit Schreiben vom 13. Januar 2017 teilte die IV-Stelle der Versicherten den Abschluss der bisher nicht zielführenden beruflichen Massnahmen und die Prüfung einer Rente mit (IVact. 47). Mit Schreiben vom 16. Januar 2017 (IV-act. 63/6) kündigte die GBS das Arbeitsverhältnis und stellte die Lohnfortzahlung auf den 19. April 2017 ein. A.7 Gemäss Austrittsbericht des PZAR vom 21. April 2017 (IV-act. 65) über einen stationären Aufenthalt vom 13. Oktober 2016 bis zum 24. Februar 2017 sei eine Elektrokrampftherapie trotz positiver Ergebnisse von der Versicherten nach acht Sitzungen abgebrochen worden und diese in leicht gebessertem Zustand nach Hause entlassen worden.