Ferner weist Dr. E___ auf S. 23 darauf hin, dass sich die Explorandin an keinen Wechsel der antidepressiven Medikation seit Therapiebeginn erinnern könne, obwohl Dr. B___ einen solchen angebe. Dass trotz anstehender Invalidisierung und vergeblichen Arbeitsversuchen keine stationäre Behandlung angegangen oder empfohlen worden sei, könne nicht nachvollzogen werden. Demgegenüber heisst es auf S. 24/25 abschliessend, dass die Versicherte Eingliederungsversuche wünsche. (Nur) für den Fall, dass diese wiederum scheitern sollten, empfehle sich ein stationärer Aufenthalt und eine Medikamentenumstellung mit Kontrolle der Medikamentenspiegel.