Seite 10 sie ausgebildete Arzthelferin sei und den Grossteil ihrer Berufstätigkeit in Arztpraxen und klinischem Umfeld verbracht habe. Weiter heisst es dort, es falle auf, dass der behandelnde Psychiater Dr. B___ bereits nach einer Behandlungszeit von nur einem oder zwei Monaten eine Besserungsfähigkeit durch medizinische Behandlung und eine Wiedereingliederungsfähigkeit verneint habe, im Widerspruch dazu aber von einer offenen Prognose und einer 50%igen Arbeitsfähigkeit gesprochen habe. Ferner weist Dr. E_