3. 3.1 Vorliegend ist das bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund stehende Gutachten E___ bezüglich stationärem Aufenthalt und medikamentöser Therapie etwas widersprüchlich. So ist auf S. 22 nachzulesen, es sei nicht nachvollziehbar, dass die Versicherte einem tagesklinischen oder stationären therapeutischen Aufenthalt zur Verminderung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen derart kategorisch ablehnend gegenüber stehe, obwohl