Der Gutachter habe wiederholt festgestellt, dass die Explorandin die Testergebnisse willentlich schlecht darstellt habe, weshalb er vom Wahrheitsgehalt ihrer Angaben und von der präsentierten Gesundheitssituation nicht überzeugt zu sein scheine. Vor diesem Hintergrund sei seine Einschätzung einer lediglich 50%igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit schwer nachzuvollziehen, zumal im Einwandverfahren zutage getreten sei, dass die Versicherte zum Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. E___ in einem Pensum von 80% bei den psychiatrischen Diensten in Wil gearbeitet habe.