Auf Anfrage der IV-Stelle vom 9. Juni 2017 (IV-act. 143) antwortete die Versicherte, sie habe das Pensum am KSSG aus gesundheitlichen Gründen reduziert und das Arbeitsverhältnis schliesslich wegen Mobbing gekündigt. Ebenfalls auf Anfrage der IV-Stelle gleichen Datums (IV-act. 141) meinte das KSSG mit E- Mail vom 3. Juli 2017 (IV-act. 145), der Lohn habe auch im 80%-Pensum der Arbeitsleistung entsprochen. Der Arbeitsvertrag sei mit diesem Pensum bis Ende 2016 befristet gewesen und eine Verlängerung nur mit einem solchen von 50% angeboten worden; ein offizieller Kündigungsgrund sei nicht bekannt. C.11