werde, zurückführte, woraufhin er ihr zur Kündigung geraten habe. Gemäss Telefonnotiz der IV-Stelle vom 7. April 2017 (IV-act. 139) und Arbeitgeberbericht des KSSG vom 28. April 2017 (IV-act. 140) sei sie dort seit 29. August 2016 als medizinische Praxisassistentin zunächst in einem Pensum von 80% und ab Januar 2017 zu 50% bis zur eigenen Kündigung per Ende Juni 2017 tätig gewesen. Auf Anfrage der IV-Stelle vom 9. Juni 2017 (IV-act. 143) antwortete die Versicherte, sie habe das Pensum am KSSG aus gesundheitlichen Gründen reduziert und das Arbeitsverhältnis schliesslich wegen Mobbing gekündigt.