C.10 In der Folge stand die Versicherte nach eigenen Angaben wegen finanziellen Problemen unter Druck und erhielt gemäss Dr. B___ vom KSSG die Kündigung, wie Telefonnotizen der IV-Stelle vom 8. und 10. Februar sowie vom 14. März 2017 (IV-act. 133, 134 und 135) zu entnehmen ist. Aus dem von der IV-Stelle angeforderten Schreiben der Versicherten vom 23. März 2017 (IV-act. 137/2) geht jedoch hervor, dass sie selber auf Ende März bzw. Ende Juni 2017 kündigte, was ihr Psychiater Dr. B___ mit Schreiben vom 23. März 2017 (IV-act. 137/1) auf die Belastung an der neuen Stelle auch durch Mobbing seitens der Vorgesetzten und die Mitteilung von Anfang März 2017, dass die Befristung nicht verlängert