C.9 Dagegen wendete die Versicherte mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 (IV-act. 128/1) ein, beim Valideneinkommen sei auf das in der Psychiatrie des Kantons St. Gallen erzielte Einkommen abzustellen, in dessen Kantonsspital (KSSG) sie ab Januar 2017 als Arztsekretärin zu 50% (s. Telefonnotiz der IV-Stelle vom 9. Dezember 2015 [IV-act. 129]) mit dem gleichen Grundlohn bei einem Pensum von 100% von Fr. 75'796.80 gemäss Lohnklasse A14/08 (s. beigelegte Lohnabrechnung für Januar 2012 [IV-act. 128/2]) tätig sein werde.