die Fortsetzung der Massnahme mit Aktennotiz vom 10. März 2016 (IV-act. 93) als nicht empfehlenswert und schlug stattdessen eine psychiatrische Abklärung vor. Im Schlussbericht der Obvita vom 11. April 2016 (IV-act. 99/2) heisst es, da sich die Versicherte in einem Grossraumbüro bedroht fühle und an frühere Erfahrungen erinnert werde, würde sie am liebsten alleine in einem Büro arbeiten. Hinsichtlich Arbeitsleistung sei der Führungsstil von Vorgesetzten von grosser Bedeutung.