Vom 22. September bis zum 28. November 2014 erzielte sie in einem Labor in Goldach in einem Pensum von 80% als Arztsekretärin einen Zwischenverdienst (s. auch den Arbeitgeberbericht vom 17. Juni 2015 [IVact. 55/1], wonach kein Gesundheitsschaden bekannt sei), wurde jedoch gemäss Kündigungsschreiben vom 18. November 2014 (IV-act. 55/7) per sofort freigestellt, da sie nach eigenen Angaben gegenüber der IV-Stelle gemäss Schreiben vom 1. Juli 2015 (IV-act. 58) nicht ins Team gepasst und die Erwartungen nicht erfüllt habe.