In der Folge teilte die Versicherte der IV-Stelle gemäss Aktennotiz vom 19. September 2013 (IV-act. 38) zunächst telefonisch und mit Schreiben vom 23. September 2013 (IVact. 40) auch noch schriftlich ihren Verzicht auf Leistungen mit, ohne dafür einen Grund zu nennen, woraufhin die Verwaltung das Verfahren gemäss Anmeldung von Oktober 2012 mit Schreiben vom 30. September 2013 (IV-act. 4) als gegenstandslos abschrieb.