Nach einer Besprechung der Versicherten mit der IV-Stelle vom 11. September 2013 (IVact. 36), an der auch Psychiaterin FMH Dr. D___ vom regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung (RAD) teilgenommen hatte, meinte letztere mit Stellungnahme vom 13. September 2013 (IV-act. 37), das Beharren der im Antrieb normal wirkenden Versicherten darauf, dass die Angaben Dr. B___ ausreichten, lasse nicht auf eine ausgeprägte Depressivität schliessen. Eine Begutachtung sei weder überflüssig noch unzumutbar.