In der Folge teilte Dr. B___ der Verwaltung mit Schreiben vom 28. August 2013 (IV-act. 34) mit, seine Patientin könne den vorgesehenen Termin bei Dr. C___ nicht wahrnehmen, da ihr dieser massiv Angst mache. Abgesehen davon seien ein Gutachten und Hilfe seitens der IV-Stelle auch gar nicht notwendig, da nach einer Umstellung der Medikation im Juli 2013 eine langsame, aber deutliche Besserung eingetreten sei, die in drei bis vier Monaten wieder eine Arbeitsfähigkeit erwarten lasse.