a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügungen vom 5. und 19. Oktober 2017 seien aufzuheben, und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt