Prof. Dr. med. J___ äusserte sich in einem Telefongespräch mit der SUVA vom 21. September 2016 dahingehend, dass der Beschwerdeführer für die beiden gelernten Berufe Säger und Zimmermann arbeitsunfähig sei. Für andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sei er hingegen zu 100% arbeitsfähig (act. 11/201 und act. 11/2014). Seite 9 Dr. med. K___, Facharzt Neurologie, Kantonsspital St. Gallen, befand im Untersuchungsbericht vom 27. Oktober 2016, dass keine Hinweise auf neurologische Schädigungen beständen (act. 11/205).