Die kreisärztliche Untersuchung durch Dr. med. H___, Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, SUVA St. Gallen, vom 27. Oktober 2015 ergab, dass der Beschwerdeführer für leichte bis mittelschwere Arbeiten mit Heben von Lasten bis 15kg auf Hüfthöhe und gelegentliches Arbeiten mit Lasten bis 10kg in der Horizontalen einsetzbar sei. Über-Kopf-Arbeiten seien zumindest beim heutigen Stand der Diagnostik nicht zuzumuten. Unter Einhaltung der angepassten Arbeitstätigkeit könne der Beschwerdeführer vollschichtig arbeiten (act. 11/151). 2.3.2.4 Am 26. Februar 2016 fand die MR-Arthrographie der rechten Schulter statt (act. 11/162 und act. 11/163).