Seite 2 SUVA vom 10. März 2014 wurde die Arbeitsfähigkeit auf 50% ab 17. März 2014 und auf 100% ab 1. April 2014 festgelegt (act. 11/88). A___ erhob hiergegen umgehend Einwände (act. 11/88, act. 11/91 – 93 und act. 11/97). Am 24. Februar 2015 reichte die Arbeitslosenkasse bei der SUVA eine Rückfallmeldung ein (act. 11/102). Mit Verfügung vom 26. Mai 2015 verneinte die SUVA einen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 16. August 2013 und den gemeldeten Schulterbeschwerden rechts und wies ihre Leistungspflicht ab (act. 11/120). Dagegen reichte A__