A. Der am XX.XX.1984 geborene A___ war seit 4. Februar 2013 bei der Sägerei & Holzbau B___ AG als Zimmermann angestellt und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 16. August 2013 erlitt A___ einen Unfall in der Werkstatt seines Arbeitgebers. Gemäss den Angaben rutschte ihm ein Balken aus der Hand und fiel auf seine rechte Schulter. Ab 28. August 2013 setzte er die Arbeit zufolge Unfalls aus (act. 11/1 und act. 11/2).