a) des Beschwerdeführers: in der Beschwerde vom 14. September 2017: 1. Sämtliche Taggelder sind rückwirkend bis 24. Februar 2015 zu zahlen. 2. Das berechnete Rückfalltaggeld ist zu erhöhen. in der Replik vom 16. Januar 2018: 1. Die Unfallversicherung sei anzuweisen, die Taggelder auf Grundlage der Arbeitslosentaggelder zu berechnen. 2. Die Taggelder sind rückwirkend bis zum Rückfalldatum zu zahlen. mit Schreiben vom 27. April 2018: Das exakte Rückfalldatum ist der 14. Februar 2015.