4.4 In Anbetracht dessen wies Kreisarzt und Orthopäde Dr. F___ mit Stellungnahme vom 18. April 2016 zu Recht darauf hin, dass echtzeitlich und auch zwei Wochen nach dem Unfall keine Traumafolgen am linken Ellbogen festgehalten worden seien, sondern nur an der linken Hand. Die Suva verneinte in der Folge richtigerweise eine Leistungspflicht für die auf den 20. April 2016 geplante Operation des linken Ellbogens.