B.12 Mit Schreiben vom 6. Juli 2016 (Suva-act. 363) kündigten die Appenzeller Bahnen das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherten auf Ende Oktober 2016. B.13 Mit Schreiben vom 22. Juli 2016 (Suva-act. 364) liess der Versicherte Einsprache gegen die erwähnte Verfügung der Suva (lit. B.10 hiervor) erheben. B.14 Die IV-Stelle teilte ihm mit Schreiben vom 29. September 2016 (Suva-act. 375) mit, berufliche Massnahmen seien nicht zielführend, da er sich subjektiv nicht mehr arbeitsfähig fühle.