B.3 Am 9. Juli 2014 (Suva-act. 115, 11/208) meldete sich der Versicherte bei der IV-Stelle wegen unfallbedingten Beschwerden an. Mit Verfügung vom 27. Februar 2015 (Suvaact. 199) wies diese das Leistungsbegehren ab, da er seit Januar 2015 wieder vollständig erwerbstätig sei.