22. Januar 2007 E. 4.2), ebenso bei einem gleichaltrigen Versicherten, dem trotz verschiedener Rückenschäden ein vergleichsweise weites Spektrum zumutbarer Hilfstätigkeiten offenstand (Urteil des Bundesgerichts 9C_918/2008 vom 28. Mai 2009 E. 4.3).