C. Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 (act. 15) ersuchte die IV-Stelle um Begründung des am 19. Juni 2018 ergangenen und am folgenden Tag versandten Urteildispositivs (act. 14). Seite 3 Erwägungen 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten.