A.3 Kardiologe Dr. D___ vom Kantonsspital St. Gallen berichtete am 18. Dezember 2015 (IVact. 37/7) über einen unauffälligen kardiologischen Befund, weshalb die Leistungsfähigkeit nur durch die distale Beinparese eingeschränkt werde und weitere Verlaufskontrollen entbehrlich seien. Seite 2 A.4 Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 (IV-act. 54) kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherten auf Ende Oktober 2016, da sich sein Zustand zu wenig stabilisiert habe, um an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können (IV-act. 56).