a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 4. August 2017 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen, insbesondere eine ganze Invalidenrente ab Oktober 2015, auszurichten. 3. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen vorzunehmen, insbesondere ein neues medizinisches Gutachten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt