99-31/109). Dr. med. E___ führte im Bericht, der auf einer Abklärung vom 28. Mai 2014 beruht, aus, die Dystonie werde nervenärztlich korrekt behandelt, die Botulinumtoxin-Injektionen brächten kurzfristig eine Erleichterung, nicht jedoch eine durchschlagende Besserung (IV-act. 43-5/17). Jedoch wird nicht von ihm dargelegt, dass die Beschwerdeführerin die Botox-Behandlung im Herbst 2013 nach rund acht Monaten beendete und sein Bericht mithin auf einer Untersuchung beruht, die rund acht Monate nach der letzten Botox-Behandlung stattgefunden hat.