Seite 13 sehr merklich ab (IV-act. 37-16/23). Im November 2013 gab Dr. med. F___ im Verlaufsbericht an, der Verlauf sei im Vergleich zum Juni 2013 als positiv zu bewerten. Die Erhöhung der Botoxdosis habe zu einer Verbesserung geführt, so dass eine Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit (Teilzeit) in den nächsten Monaten nicht auszuschliessen sei (IV-act. 37-15/23). Somit war von Seiten der behandelnden Fachärzte unbestritten, dass eine Botoxbehandlung die für das vorliegende Leiden adäquate Behandlung ist und dass bei der Beschwerdeführerin dadurch eine Verbesserung eingetreten war.