Den ärztlichen Bericht von Dr. med. E___ betreffend RAD-Abklärung vom 28. Mai 2014 habe er im neurologischen Gutachten zitiert, jedoch sich damit nicht vertieft auseinandergesetzt, da keine neuen richtungsweisenden Erkenntnisse darin enthalten seien (act. 18/Antwort zu Frage 2). Auch den Bericht des Vereins Mensch und Natur habe er berücksichtigt, jedoch nicht diskutiert, da jene keine neurologisch relevanten Informationen enthielten (act. 18/Antwort zu Frage 3). Zum Haushaltsabklärungsbericht habe er sich im Gutachten ebenfalls geäussert (act. 18/Antwort zu Frage 4). 2.7 Nicht bestritten ist, dass die Beschwerdeführerin an einer zervikalen Dystonie (Schiefhals) leidet.