2.6.20 Dr. med. K___ und lic. phil. L___ gingen im Bericht vom September 2016 von einem verbesserten Gesundheitszustand seit 16. Februar 2015 aus. Zudem erachteten sie die Kriterien einer Anpassungsstörung als nicht mehr erfüllt. Sie berichteten, dass Ende Mai 2015 die Therapie bei völliger Beschwerdefreiheit habe beendet werden können, die Beschwerdeführerin jedoch Anfang 2016 erneut psychotherapeutische Hilfe gesucht habe. Ende Juni 2016 sei die Therapie bei uneingeschränkter Beweglichkeit und bei Wohnortwechsel abgeschlossen worden (IV-act. 88).