Er diagnostizierte eine zervikale Dystonie (ICD-10: G24.3) und eine schwere Depression (ICD-10: F32.2). Es liege in der angestammten Tätigkeit, welche adaptiert sei, eine 60%-ige Arbeitsunfähigkeit vor und im Haushalt eine 10%-ige Leistungseinschränkung. Derzeit sei aufgrund der schweren Depression keine Arbeitstätigkeit zumutbar (IV-act. 43-5ff/17). 2.6.17 Im Bericht von Dr. med. K___ und lic. phil. L___ vom 18. Februar 2015 wurde bei gleichbleibender Diagnose von einem verbesserten Gesundheitszustand ausgegangen. Die Arbeitsfähigkeit sei jedoch seit Beginn der Therapie am 20. Januar 2014 nicht gegeben. Es werde ein stationärer Neurorehabilitationsaufenthalt empfohlen (IV-act. 52).