alternierend die rechte oder die linke Hand verwendet werden könne, für kurze Sequenzen, ca. 2-3 Minuten, beide Hände zum Einsatz kommen, z.B. Etikettieren von Gegenständen, sei die Beschwerdeführerin als arbeitsfähig zu erachten (50%-ige Arbeitsfähigkeit bei fünf Stunden Präsenzzeit). Interdisziplinär bestehe somit derzeit eine 50%-ige Arbeitsunfähigkeit (IV-act. 38-6/20).