2.6.14 Im Gutachten des Zentrums für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG, AEH, Zürich, vom 7. April 2014 zuhanden des Krankenversicherers der Beschwerdeführerin wurde ausgeführt, dass die bisherige Tätigkeit in der Kosmetikfirma derzeit nicht zumutbar sei (100%-ige Arbeitsunfähigkeit). Aus psychiatrischer Sicht bestehe derzeit eine 50%-ige Arbeitsunfähigkeit. Diese lasse sich im weiteren Verlauf jedoch reduzieren, so dass von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden könne (IV-act. 38-5/20). In einer angepassten Tätigkeit, für eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit mit einer Präsenz von fünf Stunden und einer Stunde vermehrter Pausen, verteilt über diese fünf Stunden, bei der