2.6.12 Im Bericht vom 28. März 2014 über die psychiatrisch-psychopathologische und verhaltensneurologische, neuro- und leistungspsychologische Untersuchung vom 21. Februar 2014 führten Dr. med. M___, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, und Dr. med. N___, Fachärztin Neurologie, Zürich, aus, im weiteren Zeitverlauf sei nach Einberäumung einer adäquaten Übergangsfrist, medizinisch-theoretisch von einer vollen Arbeitsfähigkeit auszugehen (Zumutbarkeit), sozial-praktisch, bei ungekündigten Berufsverhältnissen, eine initial 50%-ige Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Adaptionsphase mit gradueller Leistungssteigerung (IV-act. 39-7/12).