Seite 11 Invalidenversicherung angemeldet habe, dort mangels Feststehen seiner Restarbeitsfähigkeit aber noch kein Einkommensvergleich vorgenommen worden sei. Auch von Seiten Dr. E___ liege kein zuverlässiges Zumutbarkeitsprofil vor, da sich seine Angaben nur auf das Home-Office bezögen. Ausserdem sei fraglich, inwieweit die von ihm beschriebene adaptierte Tätigkeit mit den überaus zahlreichen Einschränkungen einer verwertbaren Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt überhaupt entsprechen könne.