6.4 Nachdem selbst Dr. E___ nur von einer Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit spricht, ist im Fall des Beschwerdeführers ein Berufswechsel nötig. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob von einem stabilen Gesundheitszustand ausgegangen werden darf, ansonsten ein Berufswechsel nicht zumutbar wäre. Da Dr. E___ von einer insgesamt steigenden Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit ausgeht, darf jedenfalls von einem Zustand ausgegangen werden, der einen Berufswechsel als zumutbar erscheinen lässt.