Aufgrund der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht sei er überdies gehalten, sich für eine Stelle zu bewerben bzw. eine solche anzunehmen. Man habe ihn schriftlich darauf hingewiesen, dass er sich bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf werde umorientieren müssen. Die Leistungsverweigerung durch die Arbeitslosenversicherung sei aufgrund fehlender Beitragszeiten und wegen seiner arbeitgeberähnlichen Stellung mit entsprechendem Eintrag im Handelsregister erfolgt;