Seite 10 Anpassungsfrist von drei bis fünf Monaten von der KSM einzuhalten, sodass sie das Krankentaggeld in der bisherigen Höhe bis Ende September 2017 ausrichten müsse, zumal er in seiner früheren Firma, der G___ GmbH, auch nicht annähernd ein existenzsicherndes Resterwerbseinkommen erzielen könnte. Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung habe damit nicht vor diesem Zeitpunkt erfolgen müssen.